Das Seerechts?bereinkommen der Vereinten Nationen r?umt den Staaten zwar neue Seerechte und -interessen ein, bricht jedoch nicht die bestehende Seerechtsordnung und beeintr?chtigt nicht die den Staaten zustehenden Seerechte. Die in der Konvention vorgesehenen Systeme der archipelagischen Gew?sser, der ausschlie lichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels erm?glichen es den Staaten, ihre Souver?nit?t oder souver?nen Rechte auf weitere Seegebiete...
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