Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Hochschule f r Angewandte Wissenschaften Hamburg (Wirtschaft und Soziales), Sprache: Deutsch, Abstract: Laut 71 Absatz 2 Satz 1 JGG kann "ein Richter (...) die einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe anordnen, wenn dies auch im Hinblick auf die zu erwartenden Ma nahmen geboten ist, um den Jugendlichen vor einer weiteren Gef hrdung seiner Entwicklung, insbesondere...
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