Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten fur die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Spater erledigten uberwiegend die offentlichen Notare diese Geschafte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten...