Ein Ziel des internationalen Insolvenzrechts ist die weltweite Wirkungserstreckung, sog. Universalitat, von Insolvenzverfahren. Danach sollen im Idealfall zum einen alle Glaubiger an einem Insolvenzverfahren beteiligt werden, ohne Rucksicht darauf, wo sie ansassig sind, und zum anderen alle Vermogenswerte des Schuldners einbezogen werden, unabhangig von ihrer geographischen Belegenheit im In- oder Ausland. Julia Harten untersucht rechtsvergleichend,...
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