Die Regelungsdichte im deutschen Namensrecht nimmt best ndig zu. Gen gten dem B rgerlichen Gesetzbuch in seiner Urfassung noch wenige kurze Paragraphen, haben die nachfolgenden Gesetzgeber das Recht der Personennamen betr chtlich aufgebl ht. Die Vorschriften zum Geburtsnamen ( 1616 ff. BGB) sowie zum Ehe- und Begleitnamen ( 1355 BGB) regeln die vermeintlich triviale Frage nach dem Familiennamen mit gro er Liebe zum Detail. Der beeindruckende...
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