"Die Erstrebung des Staatszwecks durch die nach au en gerichtete T tigkeit, ganz vorz glich also in der Wechselwirkung mit andern Staaten ist der Gegenstand der Politik im engsten Sinne, das Gesch ft des von den ausw rtigen Angelegenheiten benannten Verwaltungszweiges. Hier wie in allen andern Sph ren des Staatslebens oder der T tigkeit der Staatsgewalt, ja hier ganz vorz glich, ist die erste und wichtigste Frage die des Rechts. Erst nach deren bestimmter...