Es ist nur ein scheinbar merkwurdiger Befund, dass man bis heute in keinem anderen Land dem Phanomen des Dichterjuristen so haufig begegnet wie in Deutschland. Betont wurde in der juristischen Ausbildung des 19. Jahrhunderts der unlosbare Zusammenhang mit den philosophischen und historischen Wissenschaften. Aufgabe des Rechtsunterrichts an den deutschen Fakultaten war zunachst die Anleitung zur dogmatischen Kenntnis des geltenden Rechts und zur Fahigkeit,...
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