Die Bliitentriiume der Harmonisierung der Rechnungslegung sind nicht in Erfiillung gegangen. Wer ein nationales Recht kennt, kennt damit nicht die Bilanzierungsrechte aller anderen Liinder der europiiischen Gemeinschaft: Nationale Egoismen, aber auch nationale Gepflogenheiten haben verhindert, daB die Richtlinie 1 : 1 in nationales Recht in Europa umgesetzt worden ist. Daher ist die eingehende Beschiiftigung mit demjeweilig ge1tenden nationalen Recht,...