Die vorliegende Darstellung verbindet den Allgemeinen Teil des BGB erstmals mit dem Handelsrecht. Dieses Konzept beruht auf der Annahme, dass sich praktisch das gesamte examensrelevante Handelsrecht aus dem Allgemeinen Teil des BGB erkl ren l sst bzw. umgekehrt mitunter Fragen des Allgemeinen Teils durch eine systematische Betrachtung des lteren Handelsgesetzbuches beantworten oder zumindest erhellen lassen. W hrend der Allgemeine Teil bis hin...
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