Argumente werden gekl rt, die im Zusammenhang mit der Strafbarkeit des unvors tzlichen Sich-Entfernens vom Unfallort de lege lata und de lege abrogata bisher ausgetauscht wurden und liefert mit dem Entwurf einer eng begrenzten R ckkehrverpflichtung auch einen Beitrag f r die weitere Diskussion der Strafbarkeit de lege ferenda.
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