Die Mitversicherung, durch die mehrere Versicherer im Einvernehmen untereinander und mit dem Versicherungsnehmer ein Risiko in gemeinsame (typischerweise teilschuldnerische) Deckung nehmen, ist so alt wie die Versicherung selbst. Umso uberraschender ist es, dass dieses konsortiale Geschaft, von geringen Ausnahmen abgesehen, nur sehr oberflachlich durchleuchtet wurde. So fehlte es bisher an einer gesicherten dogmatischen Grundlage fur die Bewertung...
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