Nach Kriegsende war die auf Schutz und Konservierung des Bestehenden gerich- tete Handelsgesetzgebung des nationalsozialistischen Regimes in Westdeutschland zun?chst grunds?tzlich in Geltung geblieben, wenn sie auch allm?hlich gelod!: ert oder weniger streng gehandhabt wur, de. Die Aufrechterhaltung der Bindungen war angesichts des Warenmangels f?rs erste wahrscheinlich die beste L?sung. Die Zu- lassung neuer Betriebe blieb weitgehend in das Ermessen...