Die kommunalverfassungsrechtlichen Normen ber die Bindungswirkung von B rgerentscheiden vermitteln ein subjektiv- ffentliches Recht des Gemeindeb rgers. Dadurch kann er einklagen, dass das Ergebnis des B rgerentscheids beachtet wird. Ferner bleibt er Grundrechtstr ger und wird durch die Abstimmung nicht Teil der kommunalen Organstruktur.
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