Durch 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde erstmals im deutschen Recht der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne der Beibehaltung der Bewertungsmethoden kodifiziert; vorher galt nur das f r das Bilanzrecht im engeren Sinne bedeutungslose Prinzip der Publizit t von Stetigkeitsunterbre- chungen. Stetigkeit der Bewertungsmethoden ist aber die Kernthese dynamischer Bilanzauf- fassung; infolgedessen verbreitete sich die Bef rchtung, da das neue Bilanzrecht auf dieser...
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