145a StGB ist untrennbar mit den 68 ff. StGB verbunden. 145a StGB dient dem Schutz der Allgemeinheit vor der neuerlichen Begehung von Straftaten durch die F hrungsaufsichtsprobanden. Der Straftatbestand ist verfassungskonform. 145a StGB ist ein abstraktes Gef hrdungsdelikt.
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