Die B?rse darf in ihrer B?rsenordnung f?r einen Teilbereich des regulierten Marktes Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten statuieren, die ?ber die aus der Zulassung zum Grundmarkthandel resultierenden Verhaltenspflichten des Emittenten hinausgehen. Vergleichbar den freiverkehrlichen Sondersegmenten wird der ?ffentlich-rechtlich verfasste Handelsplatz auf diese Weise anhand unterschiedlicher Pflichtenstandards strukturiert. Die vorliegende Arbeit...
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