Die 4. Richtlinie der EG auf dem Gebiete des Handelsrechts war von Brtissel dazu bestimmt, die jahrliche Rechnungslegung der Kapitalgesellschaften innerhalb der EG-Staaten zu harmonisieren. Dartiber, ob oder bis zu welchem Grad dies gelungen ist, gehen die Meinungen auseinander. Eine Vielzahl nationaler oder dem einzelnen Untemehmen eingeraumter Wahlrechte schranken auch heute noch die Verstandlich- keit tiber die Grenzen hinweg ein, manchmal sogar...
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