Die Arbeit ordnet die wichtigsten Anlagen in die BauNVO ein (z.B. Ferienwohnungen, Wochenendh user, Boardinghouse) und ber cksichtigt auch die Neuregelung des 13a BAUNVO. Sie stellt Steuerungsm glichkeiten ber einen B-Plan und die Zul ssigkeit nach 34 und 35 BauGB dar. Die Fremdenverkehrssatzung nach 22 BauGB wird im Einzelnen beleuchtet.
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